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BGH, 24.11.1959 - VI ZR 200/58 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1960, 321
Wird zitiert von ... (5)
- OLG Frankfurt, 16.11.2015 - 4 U 68/15
Anforderung an Berufungsbegründung, die auf Verfahrensfehler des …
d) Entgegen der Meinung der Beklagten in ihrer Stellungnahme steht die vom Senat vertretene Rechtsauffassung nicht im Widerspruch zu den von ihm angeführten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGH MDR 1956, 658 - VII ZR 127/75; BGH VersR 1960, 321; BGH NJW-RR 1988, 477 [BGH 09.12.1987 - VIII ZR 374/86] ; BGH NJW 1995, 1841).In der Entscheidung BGH VersR 1960, 321 stellt der Bundesgerichtshof zwar (schlicht) fest, dass in jenem Fall nicht auszuschließen sei, dass das Berufungsgericht ohne den Verfahrensfehler (keine Möglichkeit zur Stellungnahme zur Beweisaufnahme nach § 285 ZPO in mündlicher Verhandlung) zu einer anderen Entscheidung gekommen wäre.
- BGH, 09.10.1974 - VIII ZR 215/73
Begriff der Säumnis
Die Vorschrift ist nicht zwingenden Charakters (BGH Urteil vom 24. November 1959 - VI ZR 200/58 = VersR 1960, 321). - BGH, 05.02.1991 - VI ZR 108/90
Hypothetische Einwilligung in eine ärztliche Behandlung
Die danach erforderliche Verhandlung über das Beweisergebnis wird sich vielfach in der Form der Bezugnahme auf die früher gestellten Anträge vollziehen (s. Senatsurteil vom 24. November 1959 - VI ZR 200/58 - VersR 1960, 321, 322), wie sie hier erfolgt ist. - OLG Hamm, 23.01.2012 - 5 U 131/11
Inanspruchnahme des Darlehensnehmers durch den Besteller einer Grundschuld
Ein solcher Verfahrensfehler kommt aber dann nicht zum Tragen, wenn das Beruhen des Urteils hierauf ausgeschlossen ist (vgl. Urteil des BGH v. 24.11.1958, Az.: VI ZR 200/58, BeckRS 1969, 31388070; Urteil des BGH v. 26.04.1989, Az.: I ZR 220/87, NJW 1990, 121). - BGH, 09.05.1984 - BLw 2/84
Genehmigung eines Grundstückskaufvertrages nach dem Grundstückverkehrsgesetz - …
Die Rechtsbeschwerde führt aus: Der Bundesgerichtshof habe beispielsweise in den zu §§ 285, 278 Abs. 2 Satz 1 ZPO ergangenen Entscheidungen LM § 360 Nr. 1, VersR 1960, 321 und NJW 1974, 23 ausgesprochen, daß es Sinn dieser Vorschriften sei, zu gewährleisten, daß die Parteien über das Ergebnis einer Beweisaufnahme verhandeln könnten.